Abweichungen zwischen Planung und Realität gehören zum Baualltag. Doch wie lassen sich Mehr- und Mindermengen fair abrechnen, ohne dass Auftraggeber zu viel zahlen oder Auftragnehmer auf ihren Kosten sitzen bleiben? Die Antwort liefert die VOB-Ausgleichsrechnung – ein Verfahren, das Transparenz schafft und für Ausgleich sorgt.
Warum überhaupt eine Ausgleichsrechnung?
In Einheitspreisverträgen verteilen sich Baustellengemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn über die ausgeschriebenen Mengen. Kommt es zu Mindermengen, fehlen dem Auftragnehmer diese Deckungsbeiträge. Bei Mehrmengen wiederum könnte der Auftraggeber zu viel zahlen. Die Ausgleichsrechnung sorgt hier für einen gerechten Ausgleich: Auftraggeber zahlen nur für tatsächlich erbrachte Leistungen, Auftragnehmer können nicht erwirtschaftete Umlagekosten nachfordern.
„Aufmaß auf der Baustelle: Grundlage für eine faire Abrechnung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.“
Die rechtliche Grundlage
Die VOB/B gibt den Rahmen vor. Besonders relevant ist § 2 Abs. 3 VOB/B, der regelt, wie bei Abweichungen von mehr als 10 % mit den Einheitspreisen umzugehen ist. Ergänzend greifen § 2 Abs. 5 (geänderte Leistungen) und § 2 Abs. 6 (zusätzliche Leistungen). Die Ausgleichsrechnung ist das in der Praxis anerkannte Verfahren, um Unter- und Überdeckungen systematisch zu erfassen und sachgerecht zu saldieren.
„Die VOB/B liefert die rechtliche Grundlage für die Ausgleichsrechnung.“
So funktioniert die Ausgleichsrechnung in der Praxis
Ein Beispiel: Im Leistungsverzeichnis sind 1.300 m³ Bodenaushub vorgesehen, tatsächlich werden 1.000 m³ ausgeführt. Nach VOB/B wird nicht einfach ein neuer Einheitspreis gebildet. Stattdessen prüft man, ob durch die Mehrmenge die Umlagen bereits gedeckt sind oder ob noch ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung besteht.
Das Verfahren läuft in mehreren Schritten:
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Ermittlung der tatsächlichen Mengen durch Aufmaß.
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Vergleich mit den ausgeschriebenen Mengen.
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Berechnung der Unter- und Überdeckungen bei den Umlagen (AGK, BGK, Wagnis und Gewinn).
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Bildung eines Gesamtsaldos: Unterdeckungen können vom Auftragnehmer nachgefordert, Überdeckungen zugunsten des Auftraggebers berücksichtigt werden.
„Praxisbeispiel Tiefbau: Mehr-/Mindermengen beim Bodenaushub führen zur Ausgleichsrechnung.“
Digitale Unterstützung mit MWM-Libero
In der Praxis ist die Ausgleichsrechnung oft komplex und zeitaufwendig. Hier zeigt MWM-Libero seine Stärken:
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Aufmaßdaten lassen sich direkt übernehmen.
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Soll- und Ist-Mengen werden automatisch verglichen.
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Umlagen für AGK, BGK sowie Wagnis und Gewinn können hinterlegt und verrechnet werden.
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Das Ergebnis wird in einer prüffähigen, übersichtlichen Ausgleichsrechnung dokumentiert.
„MWM-Libero: Automatisierte Berechnung und transparente Dokumentation der Ausgleichsrechnung.“
Fazit: Die VOB-Ausgleichsrechnung sollte jeder können
Die VOB-Ausgleichsrechnung ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein unverzichtbares Instrument für faire Bauabrechnungen. Sie sorgt dafür, dass Auftraggeber nicht zu viel zahlen und Auftragnehmer ihre Kosten decken können. Mit einer Softwarelösung wie MWM-Libero gelingt die Umsetzung effizient, nachvollziehbar und rechtssicher – ein Gewinn für alle Beteiligten.









